Handlungsfeld Gesundheit

Smart Health

Abstract

Lektion 1

Smart Health Devices

Dr. Chi Thelen: Guten Tag, Frau Jung, was führt Sie zu mir? 


Sabine Jung: Guten Tag, Frau Dr. Thelen! Bei mir wurde ja vor acht Monaten ein chronisches Herzleiden festgestellt, seitdem habe ich mein Leben völlig umgekrempelt. Ich achte nun auf meine Ernährung, treibe Sport und sorge für genug Schlaf und Entspannung. Das alles messe ich mit meiner Smartwatch. Zum einen hilft mir das, meine Aktivitäten im Blick zu haben und zum anderen motiviert mich auch die Community-Funktion meiner Fitness-App total. Ich mache dadurch jetzt mehr und regelmäßiger Sport. Trotzdem komme ich beim Training relativ schnell aus der Puste. Ich hab‘ einfach das Gefühl, dass meine Herzfrequenz zu hoch ist. Das würde ich gerne mal von Ihnen untersuchen lassen. Gleichzeitig möchte ich den Termin nutzen, um Sie zu fragen, ob es noch andere von diesen „Smart Health Devices“ gibt, die für mich sinnvoll wären. 


Dr. Chi Thelen: Dann schauen wir uns das doch am besten erstmal genauer auf dem EKG an.  

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Grafik Ärztin und Patientin

Frau Dr. Chi Thelen: So, das sieht doch alles sehr gut aus, Frau Jung! Machen Sie sich keine Sorgen. Das mit der höheren Herzfrequenz kann mehrere Gründe haben. Zunächst möchte ich Sie noch mal darauf hinweisen, dass die Daten, die Sie von Ihrer Smartwatch erhalten, immer auch kritisch zu betrachten sind. Zum einen sind die Sensoren nicht so sensibel, dass sie ganz genau messen, oder sie liegen vielleicht auch mal nicht richtig auf. Zum anderen sind es keine Messungen, wie wir sie hier vornehmen. Es handelt sich dabei um eine Ableitung von Daten. Das heißt, es wird ein Algorithmus angewandt, der das Ergebnis aus verschiedenen Datenerhebungen berechnet. Ihre Smartwatch sammelt den ganzen Tag über verschiedenste Daten. Mit Hilfe des Algorithmus werden diese zusammengefasst, analysiert und leicht verständlich dargestellt.

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Grafik Patientin an EKG Gerät angeschlossen

Sabine ist erleichtert: Oh, das war mir tatsächlich nicht klar. Da bin ich ja beruhigt. Aber meinen Sie, dass ich das Selftracking dann lieber ganz lassen sollte? 
 
Dr. Thelen: Nein, es ist doch toll, wenn es Sie motiviert. Und bei der Pulsmessung müssen Sie einfach im Hinterkopf behalten, dass die Smartwatch nicht so akkurat misst wie ein medizinisches Gerät. 

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Grafik Ärztin und Patientin schauen gemeinsam auf Smartwatch

Die smarten Unterstützer der Zukunft

Sabine stolpert in letzter Zeit immer wieder über sogenannte „Smart Health Devices“. Sie ist begeistert von den Möglichkeiten, die neue Technologien zu bieten haben, und findet es erstaunlich, wie viele Vitaldaten die Wearables messen können.

In einer Zeitschrift hat Sabine sogar schon mal von intelligenten Pflastern oder sogenannten „Smart Tattoos“ gelesen. Auch der Begriff „Smarte Kontaktlinse“ ist ihr bereits begegnet. Sie hofft, dass ihre Ärztin ihr ein passendes Smart Health Device empfehlen kann.

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Was ist was? Ordne die Wearables auf den Bildern den richtigen Bezeichnungen zu: 

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Wusstest du schon?

Smart Tattoos werden wie Klebetattoos auf der Haut befestigt. Sie können einen winzigen Bluetooth-Chip enthalten, mit dessen Hilfe beispielsweise das Smartphone bedient werden kann. In Zukunft könnte man über diese Tattoos auch Benachrichtigungen erhalten oder Daten übertragen.

Im Gesundheitsbereich sollen smarte Tattoos beispielsweise vor UV-Strahlung oder auch vor Krankheiten warnen können: Bei starker Sonneneinstrahlung oder bei Veränderungen im Körper ändern sich die Farben im Tattoo.

Intelligente Kontaktlinsen könnten in Zukunft zum Beispiel Diabetiker*innen von gesundheitlichem Nutzen sein, indem sie automatisch den Glukosegehalt in der Tränenflüssigkeit des Auges messen. Je nach Zusammensetzung der Flüssigkeit können sie dann bei Bedarf die angemessene Dosis Insulin freisetzen. Hierdurch würde das umständliche und unangenehme Messen der Werte über das Blut wegfallen.

In anderen Bereichen könnten smarte Kontaktlinsen in Zukunft auch der Unterhaltung dienen und die Aufnahme von Fotos oder Videos ermöglichen.

Smarte Pflaster haben in der Zukunft die Aufgabe, neben der Erhebung von Daten auch intelligent zu agieren. So könnten sie beispielsweise bestimmte Biowerte überwachen und gegebenenfalls die benötigte Menge eines Wirkstoffs selbstständig abgeben.

Ein Beispiel sind Wundpflaster, die durch Sensoren eine Wunde überwachen und damit frühzeitig eine mögliche Entzündung erkennen sollen. Tritt eine Entzündung auf, können passende Wirkstoffe abgegeben werden. Dieses Produkt steht bereits kurz vor der Marktreife.

 

Apps auf Rezept – das gibt‘s?

Dr. Thelen: Ich finde es wirklich toll, wie viel Sport Sie jetzt machen und wie Sie Ihre Ernährung umgestellt haben. 

Sabine: Danke, ich fühle mich seitdem auch wirklich besser. 

Dr. Thelen: Sie sind so aufgeschlossen gegenüber neuen Technologien, da habe ich eine Idee, wie wir Ihnen in Bezug auf Ihr Herzleiden mehr Sicherheit geben können. 

Sabine: Ach ja? 

Dr. Thelen: Es gibt eine App, die mit Hilfe Ihres Smartphones ein EKG erstellt. 

Sabine: Wow, das ist möglich? 

Dr. Thelen: Ja, Sie positionieren hierfür die Kamera Ihres Smartphones auf einem Finger. Die Kamera erkennt und misst die Pulswellen in Ihrem Finger, die von Ihrem Herzschlag ausgehen, und stellt sie in einer grafischen Form dar, die einem EKG vergleichbar ist. 

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Grafik Ärztin und Patientin

Sabine: Und ich muss das dann selbst auswerten? 

Dr. Thelen: Nein, eben nicht. Falls die App irgendwelche Auffälligkeiten feststellt, zum Beispiel ein Risiko für Vorhofflimmern, werden die Messergebnisse automatisch an ein telemedizinisches Zentrum weitergeleitet. 

Sabine: Und was passiert dann? 

Dr. Thelen: Dort werden auffällige Messungen durch medizinisch-technische Assistenten unter kardiologischer Aufsicht überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werde ich informiert. 

Sabine: Und Sie informieren dann mich? 

Dr. Thelen: Genau, wir würden dann hier ein richtiges EKG durchführen, um eine gesicherte Diagnose zu erhalten. 

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Grafik Smartwatch liest Herzfrequenz

Sabine: Dann kann ich also jederzeit und überall eine Messung vornehmen und habe dennoch die Sicherheit, nicht mit den Informationen, die die Daten liefern, allein zu sein. 

Dr. Thelen: Ja, genau, Frau Jung. Leider ist die App noch nicht als reguliertes Medizinprodukt zugelassen. 

Sabine: Was bedeutet das genau? 

Dr. Thelen: Als eine so genannte DiGA, also eine Digitale Gesundheitsanwendung, würden die Kosten für eine solche App nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Ihrer Krankenkasse erstattet. Aber vielleicht haben Sie ja Interesse, die App auf eigene Kosten auszuprobieren? 

Sabine: Ich werde auf jeden Fall mal darüber nachdenken. 

Gut zu wissen: 

Dank des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) ist es seit Ende 2020 möglich, Apps auf Rezept zu erhalten und Videosprechstunden zu nutzen. Die Sicherheit des Datennetzes im Gesundheitswesen wird im Zuge dieser Entwicklungen stetig verbessert.

Das bedeutet, dass Ärzt*innen nun vermehrt Gesundheits-Apps verschreiben können und sollen. Anfang 2021 wurden bereits die Kosten für etwa zehn verschiedene solcher Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) von den Krankenkassen übernommen.

Zudem wird das digitale Netzwerk im Gesundheitswesen immer weiter ausgebaut. Im Zuge dessen sollen auch mehr Informationen zu Online-Sprechstunden im Internet bereitgestellt werden.

Zudem sollen zukünftig neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel oder die häusliche Krankenpflege auf elektronischem Weg verordnet werden können.

 

Eine DiGA ist ein Medizinprodukt, dessen Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruht. Ihr medizinischer Zweck wird im Wesentlichen durch die digitale Hauptfunktion erreicht. Die DiGA unterstützt die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen. Apps, deren Nutzen in dieser Form nachgewiesen ist, können als DiGA zugelassen werden; dann werden die Kosten für diese digitalen Helfer von den Krankenkassen übernommen.

Eine DiGA wird von Patient*innen oder aber von Leistungserbringer*innen und Patient*innen gemeinsam genutzt. Als DiGA gelten laut Bundesgesundheitsministerium also „digitale Helfer in der Hand der Patienten”.

Anwendungen, die lediglich vom Arzt oder von der Ärztin bei der Behandlung eingesetzt werden, sind eher Praxisausstattung und werden nicht als DiGA bezeichnet.

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Teste dein Wissen! 

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Erläuterung:

Die Wahl einer Gesundheits-App sollte mit Sorgfalt getroffen werden. Wichtig ist vor allem, sich mit der App zu beschäftigen und gegebenenfalls auch verschiedene Apps zu vergleichen.

Es kann ebenfalls helfen, den Hausarzt oder die Hausärztin um Rat zu fragen. Sie sollten Informationen zu passenden DiGA-Angeboten vorliegen haben.

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      3 Fragen an…

      Prof. Dr. med. Sebastian Kuhn

      • Wie kann Telemedizin Leben retten?
      • Warum sind Daten wichtig, um Krankheiten wie Covid-19 besser zu verstehen?
      • Und wie können Patient*innen mit ihren Daten dazu beitragen, Krankheiten zu besiegen?

      Das erläutert Sebastian Kuhn im Interview. Kuhn ist Unfallchirurg und Orthopäde sowie Professor für Digitale Medizin an der Universität Bielefeld.
       

      Ist das alles rechtens?

      Sabine ist erleichtert. Sie freut sich darüber, dass ihre Ärztin sie so gut berät, offen für technische Neuerungen ist und mit diesen auch arbeitet. Die App ist genau das, wonach Sabine gesucht hat. Dennoch möchte sie die App nicht leichtfertig verwenden. Gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten ist es ihr sehr wichtig, genau auf den Datenschutz zu achten.

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      Grafik Person mit Paragrafenzeichen in Gedankenblase

      Erläuterung:

      Gesundheitsdaten beziehen sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person. Dazu gehören auch Informationen zu den in Anspruch genommenen Gesundheitsdienstleistungen.

      Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz unter Artikel 9 der DSGVO. Die Verarbeitung solcher Daten ist untersagt, sofern keine ausdrückliche und freiwillige Einwilligung des oder der Betroffenen vorliegt.

      Der erforderliche Personen- und Gesundheitsbezug wird sehr weitreichend definiert, um einen möglichst umfassenden Datenschutz zu gewährleisten. Es ist daher egal, woher die Daten kommen und ob sie sich auf einen vergangenen oder gegenwärtigen Gesundheitszustand beziehen. Alle Gesundheitsdaten werden gleich stark geschützt.

       

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      Stelle dein Wissen auf die Probe!  

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