KI und Recht

Studierende im Umgang mit Recht und KI ausbilden

By Prof. Dr. Boris Paal, M.Jur. (Oxford) and others
07/29/2021 - 13:55

Auch für Jurist:innen gewinnt ein kompetenter Umgang mit KI zunehmend an Bedeutung. Das Programm der Leipziger Ausbildung zu Digitalisierung und Recht (LeADeR) erprobt im Rahmen eines Lehr-Fellowships des KI-Campus die Integration von digitalen KI-Lernangeboten in das rechtswissenschaftliche Studium. In diesem Beitrag stellen die Fellows ihr Programm und erste Ergebnisse vor.

Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) spielen in zahlreichen Lebensbereichen eine immer wichtigere Rolle. Für die juristische Praxis hat ein grundsätzliches Verständnis von KI und deren rechtlicher Handhabung daher zunehmende Relevanz. Als universitäres Angebot für eine studienbegleitende Vorbereitung auf die vielzähligen und interdisziplinären Fragestellungen wurde das „Leipziger Ausbildungsprogramm für Digitalisierung und Recht“ (LeADeR) ins Leben gerufen. Hier können sich Studierende der Rechtswissenschaften unter Einsatz ausgewählter Online-Lernangebote des KI-Campus zu „Leadern“ im Umgang mit KI und Recht entwickeln. 

Die fortschreitende Digitalisierung wirft eine Vielzahl von Fragen auf, die den gesellschaftlichen Umgang mit neuen, häufig auch disruptiven Technologien betreffen. So finden sich disziplinübergreifend immer mehr Beiträge zu Regulierungsfragen im Kontext von Recht und Digitalisierung, zu Konzeption und Einsatz von Algorithmen oder auch zur Kommunikation von Geräten und Gegenständen im Internet der Dinge. Social Scoring und computergestützte Gesichtserkennung haben gesamtgesellschaftliche Debatten angestoßen. Im Kern zielen die meisten der aufgeworfenen Fragen auf die rechtlichen Rahmungen des digitalen Wandels ab. Antworten sind daher auch und gerade von der Rechtswissenschaft zu erbringen.  

Als potenziell wirkmächtigste unter den computergestützten Technologien nehmen Verfahren der KI eine Schlüsselstellung ein. Aus der rechtswissenschaftlichen Perspektive stellen sich hier vor allem auch Fragen zur Haftung und Rechtspersönlichkeit für KI-Systeme, um etwa die Folgen eines Unfalls mit Beteiligung autonom agierender Fahrzeuge aufzuarbeiten. Eine adäquate juristische Einordnung und Beurteilung setzt (auch) technische Kenntnisse voraus, die im Studium bisher allerdings noch keine oder allenfalls eine sehr geringe Berücksichtigung finden. 

Überdies wird die juristische Praxis zunehmend durch technische Systeme geprägt, die auf KI-Verfahren zurückgreifen. Software zur automatisierten Analyse von Verträgen oder anderen Rechtstexten kommt beispielsweise schon heute zum Einsatz. Für die Entwicklung von solchen Systemen, die Rechtsdienstleistungen ohne menschliche (konkret anwaltliche) Tätigkeit erbringen können und sollen, bedarf es der Identifizierung möglicher Anwendungsfelder und Problemlagen sowie eines Verständnisses der vorzunehmenden Arbeitsschritte. Jurist:innen sind für die Befassung mit solchen „Legal Tech“-Diensten zwar besonders prädestiniert, verfügen regelmäßig aber (noch) nicht über das technische Rüstzeug oder Know-how, um sich aktiv an der Entwicklung zu beteiligen. 

Um mit den zunehmend informationstechnischen Sachverhalten umgehen und selbst Innovationen auf dem Rechtsmarkt anstoßen zu können, sollte eine moderne rechtswissenschaftliche Ausbildung den Studierenden die Möglichkeit geben, sich an der Schnittstelle von Technik und Recht weiterzubilden. An dieser Stelle setzt das neue Ausbildungskonzept „LeADeR“ an: Über Einführungsvorlesungen werden die notwendigen Grundlagen vermittelt (Theorieteil), welche Einheiten zum Thema Programmieren für Jurist:innen, den rechtlichen Rahmungen von „Legal Tech“ und eine englischsprachige Einführung in das Verhältnis von Recht und KI (AI and Law) umfassen.  

Vorlesungsbegleitend werden im Rahmen des Fellowships die Online-Kurse „Einführung in die KI“ und „Launchpad to Fundamental Questions on AI“ des KI-Campus eingebunden. Abhängig von Inhalt und Ausrichtung der jeweiligen Veranstaltungen erfolgt darüber hinaus ein Rückgriff auf Lehrpersonen aus anderen Fakultäten und aus der Praxis, um einen wechselseitigen Wissenstransfer zu ermöglichen. 

Um den Studierenden umfangreiche Kompetenzen an die Hand zu geben, enthält das Programm neben dem Theorie- auch einen Anwendungsteil. Durch Vorträge, Workshops und Hackathons sollen hier die erlernten Grundkenntnisse aktiv angewendet und erprobt werden. Studierende werden so in die Lage versetzt, technische Entwicklungen zu analysieren und kritisch zu reflektieren sowie eigenständig innovative Anwendungen und Projekte zu entwickeln. Die Kombination beider Lehrteile schafft zum einen ein vielfältiges Lernangebot für Studierende sowie zum anderen eine Plattform für fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auch und gerade im Austausch mit der Informatik, unter anwendungsorientierter Einbindung der Praxis. 

Unsere bisherigen Erfahrungen im Rahmen der interdisziplinären Zusatzausbildung und des Fellowship-Programms unterstreichen, dass das Interesse an KI in den Rechtswissenschaften sehr groß ist. Aber auch Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Technologien werden von Studierenden und Lehrenden immer wieder thematisiert. Die offen verfügbaren Lernangebote des KI-Campus stellen eine ausgezeichnete Grundlage dar, um einen fundierten Einstieg ins Thema zu finden und auch um fachfremde Universitätsangehörige beim Aufbau und der Vermittlung von KI-Kompetenzen zu unterstützen.

Fellow Boris Paal
Prof. Dr. Boris Paal, M.Jur. (Oxford)
Universität Leipzig

 

Boris Paal ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Informationsrecht, Daten- und Medienrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Er forscht und lehrt, berät und veröffentlicht im gesamten Zivil- und Wirtschaftsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf Daten(schutz)-, Medien-, Informations- und Wettbewerbsrecht.

Fellow Niclas Wais
Niklas Wais
Universität Leipzig

 

Niklas Wais ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Boris Paal, M. Jur. (Oxford) in Leipzig und Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Er hält Lehrveranstaltungen zur Einführung in die Programmierung und zu den technischen Grundlagen gängiger KI-Verfahren, die sich an Jurist*innen richten.