EU AI Act: KI-Omnibus justiert Artikel 4 neu – KI-Kompetenz bleibt Pflicht
Mit dem "Digital Omnibus on AI" bzw. dem KI-Omnibus wurden in den letzten Monaten gezielte Veränderungen am EU AI Act vorbereitet, die nun in Kraft treten. Die Anforderungen bezüglich der KI-Kompetenzen waren ein wichtiger Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens.
Ein zentrales und aus Sicht des KI-Campus erfreuliches Ergebnis: Artikel 4 der KI-Verordnung wird nicht gestrichen, sondern pragmatisch neu justiert.
- Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden und weiterer in ihrem Auftrag tätiger Personen zu unterstützen.
- Neu ist: Sie müssen nicht garantieren, dass jede einzelne Person ein bestimmtes Kompetenzniveau erreicht.
- Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollen Organisationen bei der Umsetzung unterstützen – unter anderem durch praktische Beispiele.
- Ein KI-Gremium soll Empfehlungen und gemeinsame Ziele entwickeln. Dabei werden bestehende Kompetenzrahmen wie der DigComp und auch das AI Literacy Framework für die Primar- und Sekundarbildung ausdrücklich als Orientierung genannt.
Der KI-Campus unterstützt die Erfüllung von Artikel 4 mit kostenlosen Lernangeboten, die Grundlagen, Einsatzmöglichkeiten und Anforderungen rund um Künstliche Intelligenz verständlich vermitteln, unter anderem mit den Kursen "Einführung in die KI" und "EU AI Act Essentials".
Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderten Projekts "KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken" setzen sich der KI-Campus und seine Partner gezielt mit den Anforderungen im Hochschulbereich auseinander.
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